INFORMATIONEN FüR RECHTEINHABER

 

Unsere Kanzlei kooperiert mit technischen Dienstleistern, die im Internet beweissicher Quellen von Urheberrechtsverletzungen an geschützten Werken feststellen und erfassen können.

Soweit sich über die IP-Adressen die Klarnamen der Täter ermitteln lassen, werden die Anschlussinhaber abgemahnt und aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie einen Schadensersatz zu zahlen. Details finden Sie unter der Rubrik Fragen & Antworten.

Telefon: 07 21 - 12 05 00 oder

Telefax: 07 21 - 12 05 05 oder

E-Mail:
info@schutt-waetke.de 


Wir erklären Ihnen gerne das juristische Vorgehen und die Möglichkeiten der Rechtsverfolgung.

Wenn Sie Rechteinhaber sind und sich informieren möchten, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

 
09.04.2010: Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung.

10.09.2010: LG Köln: Keine Prozesskostenhilfe für Filesharer.

LG Offenburg: Ermittlung von Tauschbörsennutzern ohne richterlichen Beschluss zulässig